Und wieder ein denkwürdiger Tag im Kampf um ein Sexkaufverbot auch in Deutschland.
Am Donnerstagmorgen 25. Juli 2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, die Klage von 261 Männern und Frauen, verschiedener Nationalitäten, gegen das französische abolitionistische Gesetz EINSTIMMIG abgelehnt. Das Nordische Modell verstößt NICHT gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Dieses Urteil ist eine unglaubliche Stärkung unserer Position!
Gegenstand der Klage bitte hier klicken! (deeple Übersetzung)
Das Urteil des EGMR bitte hier klicken! (deeple Übersetzung)
Es ist wirklich großartig, dass wir nach der Resolution des Europaparlamentes im September jetzt auch durch dieses hohe europäische Gericht in unserem Engagement so stark gestützt werden!
Mit besten GrüßenMarietta Hageney
Foto:
Ina Hansmann vor dem EGMR in Straßburg. Sie ist Juristin und ehrenamtliche Vorständin im Bundesverbandes Nordisches Modell. Sie ist eine herausragende Expertin und Kennerin der nationalen, sowie auch der internationalen Prostitutionsgesetzgebung und unterstütz uns im Ostalb-Bündnis - danke dafür auch an dieser Stelle!
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